Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (Stand 2019)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen unserer Bedingungen sind nur bei Vorliegen unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Angebote und Vertragsabschluss 

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.

Für den Fall der Bestellung des Kunden auf elektronischem Wege werden die Verpflichtungen nach §312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Satz 2 BGB ausgeschlossen. Soweit wir eine Zugangs- und Empfangsbestätigung erteilen, ist hierin noch nicht eine Vertragsannahme zu sehen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Teilabschnitte sind zulässig. Jeder Teilabschnitt gilt als selbstständiges Geschäft und hat keinen Einfluss auf den nicht erfüllten Teil des Auftrages. Wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat, kann dieser erst nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen den Rücktritt vom ganzen Vertrag erklären.

3. Lieferung

Unsere Lieferzeiten gelten ab Lager. Sie werden jeweils individuell vereinbart und beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten. In jedem Fall setzt die Enthaltung der Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Kunden voraus. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise.

4. Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für beide Teile ist unser Geschäftssitz.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Anzeige unserer Versandbereitschaft, spätestens mit Beginn der Verladung der Ware auf das Transportmittel auf den Kunden über. Verladung und Versand erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Wird Lieferung frei Empfangsort vereinbart, versteht sich der vereinbarte Preis stets frei LKW. Das Abladen, Vertragen und Aufstellen -auch bei frachtfreier Lieferung- obliegt dem Kunden. Wir können die Ware auch auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichern. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten und die Versicherung entfallen können.

5. Vergütung

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich netto, soweit die anfallende Umsatzsteuer nicht dargestellt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, sind wir berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug können wir die Lieferung bis zur Zahlung aussetzen.

Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Sämtliche sich hieraus ergebenen Kosten und Auslagen sind bei Übergabe des Wechsels oder Schecks sofort bar zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach vorbehaltslosem Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die richtige und rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung.

Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist, Stundung oder von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden trotz angemessener Nachfrist nicht eingehalten werden oder uns sonstige Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach unserer Auffassung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftragnehmers zu mindern. Wir können auch sofortige Vorauszahlungen und angemessene Sicherheitsleistung für etwa noch von uns ausstehenden Lieferungen oder Leistungen verlangen. Desgleichen können wir außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Waren untersagen und nach Rücktritt die Rückgabe an uns auf Kosten des Kunden verlangen.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde hat das Recht zu Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn es sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Nichtabnahme

Bei Annahmeverzug des Kunden stehe uns nach unserer Wahl die gesetzlichen Rechte zu.

Sofern wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, 15% des Warenwertes als Schadensersatz zu verlangen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Vertragserfüllung ernsthaft und endgültig ablehnt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden erheblich niedriger ist. Unser Recht, auch einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen vor. 

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dieses auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des eigenen Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 

Wir sind berechtigten, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder nach Verletzung einer der vorstehenden Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörigen Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns. Sofern der Kunde die verarbeiteten oder vermischten Gegenstände weiterveräußert, so tritt er uns schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

9. Mängeln und Mängelrügen

Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritt zu.

Der Kunde hat die gelieferte Ware umgehend zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat er uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Ablieferung der Ware. 

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 

10. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Kaufsache verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind. 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch die Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe Regelung kommt. 

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